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Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise. Weltklimakonferenz (COP31) in Antalya

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Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Weltklimakonferenz (COP31) in Antalya

Anlässlich der Weltklimakonferenz (COP31) vom 9. bis 20. November 2026 – und insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit dem am 11./12. November 2026 stattfindenden Gipfeltreffen - ist im Großraum Antalya mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, zeitweisen Straßensperrungen und Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Besonders betroffen sind voraussichtlich die Bereiche Belek und Lara sowie die Verkehrsverbindungen zwischen dem Flughafen Antalya und den Veranstaltungsorten.

  • Beachten Sie die Hinweise und Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Planen Sie insbesondere für Fahrten zum und vom Flughafen zusätzliche Zeit ein.

LGBTIQ

Am 12. und 13. September 2026 wurden in fünfzehn türkischen Provinzen (darunter Izmir, Aydin, Ankara, Mersin und Istanbul) Razzien in verschiedenen Lokalitäten, Privatwohnungen sowie Vereinen der türkischen LGBTIQ-Community durchgeführt. Dabei kam es zu über 100 Festnahmen sowie zur Sperrung von Internetseiten und Social-Media-Accounts. In den Folgetagen kam es bei Solidaritäts-Veranstaltungen für die LGBTIQ-Community zu weiteren Festnahmen, siehe Reiseinfos - LGBTIQ.

  • Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und weiteren möglichen Einschränkungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie auch in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
  • Machen Sie sich bewusst, dass in Teilen der türkischen Gesellschaft mit starken Vorurteilen und Ressentiments gegenüber LGBTIQ gerechnet werden muss.

Sicherheitslage in der Region

Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Die Unsicherheiten in der Region und die Risiken einer plötzlichen Eskalation im Zuge des Iran-Konflikts bestehen fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen ist jederzeit und ohne Vorwarnzeiten gegeben. Auch für Länder, die wie die Türkei nicht unmittelbar am Konflikt im Nahen und Mittleren Osten beteiligt sind, können erneute Kampfhandlungen wie bereits im Frühjahr 2026 jederzeit und ohne Vorwarnzeiten massive Einschränkungen im Flugverkehr (auch für Transitreisende) nach sich ziehen, bis hin zu kompletten Luftraumsperrungen und Flugausfällen.

In allen Teilen der Türkei muss zudem grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

  • Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus sowie den weltweiten Sicherheitshinweis.
  • Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um US-amerikanische, jüdische und israelische sowie generell alle militärischen Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.

Demonstrationen

Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden.

  • Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.