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Iran: Reise- und Sicherheitshinweise. Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

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ArticoloIran: Reise- und Sicherheitshinweise
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Verhaftungen. Die Unterstützungsmöglichkeiten für deutsche Staatsangehörige in Iran durch die Deutsche Botschaft Teheran sind derzeit äußerst eingeschränkt. Sicherheitslage in Iran Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Luftangriffen auf verschiedene Ziele in Iran und Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Die Sicherheitslage in der Region bleibt äußerst volatil. Seit der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung konnten die Konfliktparteien bislang keine Übereinkunft zur endgültigen Beilegung des Konflikts erreichen. Seit Juli kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region, einschließlich in Iran. Die Unsicherheiten in der Region bestehen daher fort und wurden zuletzt durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthis und Saudi-Arabien noch verstärkt. Das Risiko einer erneuten Ausweitung der Kampfhandlungen mit möglicherweise massiven Einschränkungen im Flugverkehr ist jederzeit gegeben. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. - Beachten Sie unbedingt die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung! - Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Schalten Sie auch die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS frei. Sollten Sie Iran inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls. - Meiden Sie alle militärischen Einrichtungen möglichst weiträumig. - Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam - Meiden Sie Demonstrationen und andere Menschenansammlungen weiträumig. - Beachten Sie außerdem unsere ausführlichen Informationen unter „Sicherheit – Terrorismus“ und wägen Sie Ihr individuelles Risiko sehr genau ab. - Üben Sie äußerste Zurückhaltung bei Foto- und Videoaufnahmen und machen Sie insbesondere keine Aufnahmen von Einrichtungen, die von Bomben-, Raketen-, Drohneneinschlägen getroffen wurden und Schäden aufweisen. Es besteht die Gefahr von Verhaftungen durch die iranischen Sicherheitskräfte, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen. - Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff); laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf. EU-Sanktionen Seit Oktober 2024 sind EU-Sanktionen gegen die iranischen Fluglinien Iran Air, Mahan Air und Saha Airlines in Kraft. Bestehende Flugverbindungen in die EU wurden unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung eingestellt. Personen und Entitäten, die durch die EU sanktionsgelistet sind, dürfen von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates weder unmittelbar noch mittelbar Gelder, z.B. im Rahmen der Zahlung eines Flugtickets, oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot sind in Deutschland gemäß § 18 AWG strafbar. Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt. Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart; die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten oder medizinisch notwendiger ärztlicher Behandlung ist nicht immer gegeben. Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch technischer Geräte wie auffällige Kameras, GPS-Geräte und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen. Die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten. (s.u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen“). Ebenso kann die reine Nähe zu einem militärischen Gebiet, einer nuklearen Anlage oder sonstiger sensibler Einrichtungen für eine Verhaftung und Verurteilung ausreichen. Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies Betroffenen ersichtlich sein muss. Bereits private Äußerungen oder das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien können Tatbestände wie "Spionage", "Terrorismus" oder sog. "Korruption auf Erden“ erfüllen und damit zu hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe führen. Dasselbe gilt für persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte, die von den iranischen Gerichten regelmäßig herangezogen werden. Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe. Eine anwaltliche Vertretung ist kostenintensiv und kann fünfstellige Eurobeträge erreichen. - Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran. - Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus“ mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper - hier besteht eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung. - Reisen Sie insbesondere nicht nach Iran, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben. Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden können und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy. - Löschen Sie Fotos und Dokumente mit politischem Bezug vor Ihrer Einreise. Beachten Sie, dass Telefongespräche von und zu iranischen Telefonnummern abgehört werden können. - Halten Sie sich in Iran von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern. - Umfahren Sie militärische Gebiete sowie nukleare Anlagen weiträumig. - Führen Sie für den Fall einer Verhaftung unbedingt benötigte Medikamente in für mehrere Tage ausreichender Menge am Körper mit. - Treffen Sie für den Fall einer längerdauernden Verhaftung Vorkehrungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Sorgerecht für Ihre Kinder oder zur Betreuung von Angehörigen mit Pflegebedarf) und erteilen Sie ggf. Vollmachten zur stellvertretenden Erledigung Ihrer privaten und beruflichen Verpflichtungen. - Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage sowie Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater. - Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen. Doppelstaater Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin. Ausländische Staatsangehörige, die aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater. Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, auch gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt. - Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Iran. - Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.
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