Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise. Ebolafieber
Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise
Ebolafieber
Am 15. Mai 2026 wurde in der Demokratischen Republik Kongo ein Ebolafieber-Ausbruch ausgehend von der Provinz Ituri gemeldet.
Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“.
Uganda hat am 15. Mai 2026 ebenfalls einen Ebolafieber-Ausbruch bestätigt, der inzwischen von der WHO als beendet erklärt wurde. Im Oktober 2026 kam es sowohl in Kenia als auch in Nigeria zu Ebolafieber-Ausbrüchen. In beiden Fällen waren die Betroffenen über den Flughafen Entebbe in Uganda gereist. Sowohl in der Demokratischen Republik Kongo wie auch in Uganda, als auch bei den Fällen in Kenia und Nigeria, wurde das Bundibugyo-Ebolavirus nachgewiesen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.
In der Demokratischen Republik Kongo bestehen weiterhin erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Seit 25. Oktober 2026 ist Grenzverkehr an der Grenze Ugandas zur Demokratischen Republik Kongo auf essentielle Reisen beschränkt. Dazu gehören medizinische, humanitäre und sicherheitsrelevante Einsätze sowie Lebensmittel- und Frachttransporte.
Die Registrierungspflicht für die Ein- und Ausreise über alle Grenzübergänge nach Uganda wurde Ende Oktober 2026 wieder eingeführt, um im Bedarfsfall eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Formular. Bei Einreise erfolgt ein Gesundheitsscreening.
Es besteht ein Transitverbot für Reisende aus der Demokratischen Republik Kongo, ugandische Staatsangehörige, die von dort einreisen, unterliegen einer 21-tägigen Quarantäne.
Reisende sollten sich nach Aufenthalten in Uganda weiterhin vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
Weiterhin gilt:
- Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
- Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
- Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
- Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in Uganda telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.