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Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise. Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.
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ArticleRussische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise
Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.
In der Russischen Föderation ist mit erheblicher Gefährdung durch Drohnen bzw. Drohnen-Trümmerteile zu rechnen.
Für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen.
Sicherheitslage
Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.
Das Stadtgebiet und die weitere Umgebung von Moskau, die Umgebung von St. Petersburg sowie die Leningrader Oblast und andere Orte in Russland sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch ist es infolge von Drohnenangriffen bzw. aufgrund herabfallender Wrackteile zu teilweise erheblichen Schäden gekommen.
Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es aus Sicherheitsgründen immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen.
Aufgrund von Beschädigungen russischer Raffinerien kommt es zu Engpässen in der Kraftstoffversorgung; teilweise gibt es Mengenbeschränkungen bei der Kraftstoffausgabe, auch in Moskau. Ferner können Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, nicht ausgeschlossen werden.
Die Gefahren sind besonders hoch in den an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebieten (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar).
In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie eine Ausreise.
- Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
- Beachten Sie Drohnenwarnungen (auch auf Ihrem Mobiltelefon) und verhalten Sie sich vorsichtig.
- Meiden Sie Menschenansammlungen – auch im Umfeld von Feiertagen – weiträumig.
- Rechnen Sie bei Fahrten mit dem Kfz damit, dass Sie unterwegs ggf. keinen bzw. nicht ausreichend Kraftstoff für das Erreichen Ihres Zieles erwerben können.
- Berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen aufgrund der Sperrung von Flughäfen und Stornierung von Flügen bei der Reiseplanung.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Beschränkungen des Internets und der Nutzung sozialer Medien und Kommunikationsdienste
Aktuell kommt es regelmäßig zu Internetsperren, -shutdowns und Geschwindigkeitsdrosselungen, die meist auf einzelne Städte, Stadtteile (auch Moskaus und St. Petersburgs) bzw. Regionen begrenzt bleiben. Die Ausfälle betreffen in erster Linie das mobile Internet, aber auch Internetverbindungen über terrestrische Leitungen. Auch VPN-Dienste funktionieren im Falle einer Internetsperre bzw. eines -shutdowns oft nicht. Mit weiteren Einschränkungen ist zu rechnen.
Auch bei funktionierender Internetverbindung ist die Nutzung der Sozialen Medien und Kommunikationsdienste, wie beispielsweise WhatsApp, etc. stark eingeschränkt (siehe Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks).
Beschränkungen für Nutzung und Erwerb von SIM-Karten
SIM-Karten, die aus dem Ausland in die Russische Föderation verbracht werden, werden meist für 24 Stunden nach Einreise für die Verwendung von mobilen Internetdiensten und SMS-Versand blockiert. Dies gilt auch für SIM-Karten, die 72 Stunden inaktiv waren und reaktiviert werden. Nutzer russischer SIM-Karten erhalten mitunter eine SMS ihres Netzanbieters mit Instruktionen zur Aufhebung der Sperre. Für Nutzer ausländischer SIM-Karten kam es zuletzt teilweise auch zu dauerhaften Einschränkungen der Nutzung des mobilen Internets und der SMS-Funktion über das Roaming in Russland.
Seit 2025 gelten in Russland für Ausländer überdies weitreichende Beschränkungen bzgl. des Neuerwerbs und der Weiternutzung bereits erworbener russischer SIM-Karten. Ausländer, die eine russische SIM-Karte erwerben bzw. weiterbenutzen möchten, müssen zukünftig einen umfangreichen Identifizierungsprozess durchlaufen. Erforderlich sind unter anderem der Erwerb der SNILS-Nummer (einer Art Sozialversicherungsnummer), die Eröffnung eines GosUslugi-Kontos (zentrale Online-Plattform für die meisten staatlichen Dienstleistungen) und biometrische Identifikation. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder Visumskategorie.
- Stellen Sie sich auf mögliche Einschränkungen der Nutzung von mobilen Internetdiensten und SMS nach Ihrer Einreise in die Russische Föderation ein, z.B. bei der Nutzung von Taxi-Apps am Flughafen oder Online-Kartendienstleistern.
- Kümmern Sie sich z.B. bei Ihrem Hotel vorab um die Organisation Ihrer Abholung vom Flughafen.
- Schließen Sie möglichst vor Einreise nach Russland einen Roaming-Vertrag mit Ihrem bisherigen (z. B. deutschen) Mobilnetzbetreiber ab oder erwerben Sie eine sog. „Travel-eSIM“.
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen
Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse- und Medienfreiheit in der Russischen Föderation u. a. durch neue Zensurgesetze sowie die Anwendung von Spionagegesetzen in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Diese können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind, z. B. das Äußern politischer Meinungen oder die Durchführung journalistischer Recherchen.
Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet werden. Gerade regierungskritische Äußerungen, aber z.B. auch Voraufenthalte oder Kontakte in bzw. Bezüge zu der Ukraine oder LGBTIQ-Inhalte können gegen Betroffene verwendet werden (siehe Rechtliche Besonderheiten - Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks). Es erfolgten bereits Verurteilungen russischer Bürger für im Ausland verfasste Beiträge in den sozialen Medien.
Reisende, sollten im eigenen Interesse größte Zurückhaltung bei der Interaktion mit politischen Inhalten in den sozialen Medien walten lassen.
In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende kommen.
- Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Russlandaufenthalts für Doppelstaater hin.
Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.
Deutsch-russische Doppelstaater werden von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte oder im Falle von Festnahmen. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
Ein- und Ausreisen
Finnland hat bis auf Weiteres alle Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation geschlossen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.
Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen möglich.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.
Geldversorgung
Die Nutzung in Deutschland gebräuchlicher Karten (z.B. VISA, Mastercard) oder Bezahlapps, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen Karten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind gegenwärtig nicht möglich.
Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.
Bezüglich der Einfuhr von Euro (EUR) in die Russische Föderation ist zu beachten:
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.
Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.
Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise nach Russland festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.
- Informieren Sie sich in Zweifelsfällen vor Reiseantritt bei der zuständigen Zollbehörde, welche Bargeldmenge Sie in Ihrer Situation für den persönlichen Gebrauch mitführen dürfen.