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Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise. Kenianische Reisekrankenversicherung bei eTA-Beantragung
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ArticleKenia: Reise- und Sicherheitshinweise
Kenianische Reisekrankenversicherung bei eTA-Beantragung
Seit Anfang Oktober 2026 ist bei Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA“ (siehe Einreise und Zoll) eine kostenpflichtige kenianische Reisekrankenversicherung abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist online in den eTA-Antragsvorgang integriert. Reisekrankenversicherungen anderer Anbieter werden nicht akzeptiert. Bereits erteilte eTA behalten ihre Gültigkeit; bei Einreise ist jedenfalls eine kenianische Versicherung vorzulegen, selbst wenn das eTA schon zuvor beantragt wurde. Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.
Ebolafieber
Am 15. Mai 2026 wurde in der Demokratischen Republik Kongo ein Ebolafieber-Ausbruch mit dem Bundibugyo-Ebolavirus gemeldet. Die WHO erklärte den Ausbruch am 17. Mai 2026 zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite.
Anfang Oktober wurde erstmals ein aus der Demokratischen Republik Kongo importierter Ebolafieber-Fall in Kenia bekannt. Neuansteckungen erfolgten bislang nur im Rahmen der engen Kontaktpersonen dieses Falls. Die kenianischen Behörden haben die Vorsichtsmaßnahmen intensiviert und umfangreiche Rückverfolgungs- und Quarantänemaßnahmen eingeleitet.
Reisende sollten sich nach Aufenthalten in Kenia vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.
- Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
- Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
- Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
- Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in Kenia telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
El Niño Phänomen
Aufgrund des Wetterphänomens El Niño wird für Kenia für die Monate Oktober bis Dezember eine stärkere Regensaison vorhergesagt.
Durch heftige Regenfälle kann es zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen, Dammbrüchen sowie hohen Pegelständen in Flüssen kommen; zudem muss mit plötzlich auftretenden Fluten gerechnet werden.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Kenya Meteorological Department und auch auf dessen Facebook-Seite.
- Seien Sie in betroffenen Regionen besonders umsichtig und führen stets funktionsfähige mobile Kommunikation mit sich.
- Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
- Halten Sie sich bei heraufziehendem Regen nicht in der Nähe von Bächen, Flüssen und Böschungen/Hängen auf.
- Füllen Sie Ihre Vorräte mit Frischwasser und Lebensmitteln auf, so dass Sie für einige Tage versorgt sind.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.